FAQ

Ist die Mietkaution gesetzlich geregel?

Mietkautionen werden vom Vermieter festgelegt

Die Zahlung einer Mietkaution ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und stellt eine freiwillige Forderung von Seiten des Vermieters dar. Ist die Mietkaution jedoch im Mietvertrag hinterlegt, ist der Mieter verpflichtet, diese zu bezahlen.
Die Zahlung der Mietkaution wird fällig mit Beginn des Mietzeitraumes. Wurde beispielsweise der Mietvertrag am 05.06. eines Jahres unterschrieben, der Mietbeginn ist jedoch erst am 01.07., dann ist zum 01.07. die Mietkaution komplett oder in einer von maximal drei Teilraten zu begleichen.

Gesetzlicher Rahmen der Mietkaution im BGB

In §551 BGB werden die Rahmenbedingungen für private Wohnraummietverträge festgehalten. Im Grunde
sagt der Gesetzesartikel folgendes aus:

  • Die Summe der Mietkaution darf nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen
  • Der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in drei monatlichen Raten zu begleichen, von denen die erste mit Mietbeginn zu leisten ist
  • Der Vermieter verpflichtet sich, das Geld der Mietkaution getrennt von seinem übrigen Geld anzulegen
  • Das Geld kann entweder auf einem Sparbuch angelegt werden oder – bei gegenseitigem
  • Einverständnis der Mietparteien – in einer anderen Anlageform
  • die Erträge der Anlage, z.B. in Form von Zinsen, stehen dem Mieter zu, ebenso wie die eigentliche Kautionssumme
  • nicht erlaubt sind abweichende Vereinbarungen, die den Mieter benachteiligen