FAQ

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Gesetzliche Regelung bei privaten Mietverhältnissen

Die Höhe der Mietkaution bei privaten Wohnraummietverträgen ist in §551 BGB geregelt. Darin ist
festgehalten, dass die Höhe der Mietkaution die Summe aus drei Nettokaltmieten nicht überschreiten darf. Die Nettokaltmiete meint in diesem Zusammenhang die reine Miete ohne Nebenkosten wie Wasser, Heizung oder Strom.

Wie hoch die Mietkaution im individuellen Mietverhältnis ausfällt, ist jedoch prinzipiell Sache des Vermieters.
Wichtig ist, dass die vereinbarte Höhe der Mietkaution eindeutig im Mietvertrag festgehalten ist.
Wurde in einem Mietverhältnis eine zu hohe Mietkaution festgelegt, kann aufgrund der gesetzlichen
Festlegung auch nachträglich dagegen vorgegangen werden. Der Mieter ist dann im Recht, die zu viel gezahlte Kaution zurückzufordern.

Auch in Hinblick auf Mieterhöhungen befinden sich Mieter im Vorteil: Selbst wenn die Miete durch den
Vermieter erhöht wird, bleibt nach wie vor die gleiche Mietkaution bestehen, die bei Abschluss des
Mietvertrags vereinbart wurde. Sollte sich im Mietvertrag eine Klausel enthalten, die etwas anderes aussagt, ist diese als unwirksam zu betrachten.