Willkommen beim Mietkautionsbund –
Ihr Partner für Mietkautionsbürgschaften
Deutscher Mietkautionsbund e.V.
Sie möchten eine Wohnung oder ein Gewerbeobjekt anmieten und suchen nach einer flexiblen, sicheren und modernen Alternative zur klassischen Barkaution?
Dann sind Sie beim Mietkautionsbund genau richtig!
Wir bieten Ihnen umfassende Informationen, individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen rund um das Thema Mietkaution – sowohl für private als auch für gewerbliche Mietverhältnisse.
Was ist eine Mietkaution?
Die Mietkaution – auch Mietsicherheit genannt – ist ein Geldbetrag, den der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter zahlt. Sie sichert den Vermieter gegen Forderungen ab, die aus dem Mietvertrag entstehen können, etwa für nicht gezahlte Miete, Nebenkosten oder Schäden an der Wohnung.
Die gesetzliche Grundlage für private Mietverhältnisse findet sich übrigens im § 551 BGB, der unter anderem die maximale Höhe der Mietkaution regelt: Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen.
Bei Gewerbeimmobilien gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Sie ist darum frei verhandelbar.
Mietkaution auf dem Konto anlegen: So muss der Vermieter bei Zinsen vorgehen
Im privaten Bereich: Vermieter sind verpflichtet, die erhaltene Mietkaution getrennt vom eigenen Vermögen auf einem sogenannten Mietkautionskonto bei einer Bank anzulegen.
Dieses Konto muss den Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist bieten und die Kaution muss insolvenzgeschützt verwahrt werden. Die Zinsen, die während der Mietzeit anfallen, stehen dem Mieter zu und werden bei der Rückzahlung der Mietkaution mit ausgezahlt.
Im Gewerbe: Hier besteht kein automatischer Zinsanspruch.Sie sind Vermieter? Nutzen Sie auch unsere Selbstauskunft!
Rückzahlung & Fristen
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter (gegenüber dem privaten Mieter!) die Pflicht, die Mietkaution inklusive Zinsen an den Mieter zurückzuzahlen – vorausgesetzt, es bestehen keine offenen Forderungen wie Mietrückstände oder Schäden. Die Rückzahlungsfrist beträgt in der Regel drei bis sechs Monate nach Auszug. Diese Frist ist zwar nicht gesetzlich festgelegt, aber dennoch ein anerkannter Zeitraum durch Rechtssprechung.
In Ausnahmefällen, etwa bei noch offenen Betriebskostenabrechnungen, kann der Vermieter einen Teil der Kaution länger einbehalten.
Wichtig: Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt für den Mieter nach drei Jahren (laut § 195 BGB), gerechnet ab dem Ende der Rückzahlungsfrist.Mietkaution BGB: Gesetzliche Regelungen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 551 BGB) regelt die wichtigsten Punkte zur privaten Mietkaution:
Beispiel für private Mieter
Bei privaten Mietverhältnissen ist die Mietkaution ein wichtiger Bestandteil jedes Mietvertrags. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für eventuelle Schäden in der Wohnung oder ausstehende Mietzahlungen.
Ein Beispiel: Familie Müller zieht in eine neue Mietwohnung mit einer Nettokaltmiete von 850 € pro Monat. Sie zahlen eine Kaution in Höhe von drei Nettokaltmieten, also insgesamt 2.550 € (850 € × 3), auf ein Mietkautionskonto ein.
Die Familie wohnt 3 Jahre in der Wohnung, von Mai 2022 bis April 2025. Während dieser Zeit wird die Kaution zu den üblichen Zinssätzen verzinst. Bei einem Zinssatz von 0,01% für das Mietkautionskonto und nach dem Auszug mit einer ordnungsgemäßen Wohnungsübergabe erhält Familie Müller die Mietkaution in Höhe von 2.550 € plus die angefallenen Zinsen von 0,77 €, also insgesamt 2.550,77 €.
Hätte der Vermieter die Kaution auf einem besser verzinsten Konto angelegt, beispielsweise einem Tagesgeldkonto mit 1,00% Zinsen, wären die Zinserträge deutlich höher ausgefallen:
In diesem Fall hätte Familie Müller nach drei Jahren Zinsen in Höhe von 77,27 € erhalten und insgesamt 2.627,27 € zurückbekommen.
Beispiel für Gewerbe
Im gewerblichen Bereich spielt die Mietkaution ebenfalls eine zentrale Rolle, hier sind die Beträge meist deutlich höher.
Ein weiteres Beispiel: Die Firma “Max Mustermann GmbH” mietet neue Geschäftsräume. Die Nettokaltmiete für die 350 m² große Gewerbefläche beträgt 7.500 € monatlich. Anders als bei Wohnraummietverträgen, wo die Kaution gesetzlich auf drei Monatsmieten begrenzt ist, vereinbart die Firma mit dem Vermieter eine Kaution in Höhe von sechs Nettokaltmieten, also insgesamt 45.000 € (7.500 € × 6).
Diese höhere Kautionssumme ist bei Gewerbemietverträgen üblich, da für Vermieter oft ein höheres Risiko besteht und keine gesetzliche Begrenzung gilt. Die Max Mustermann GmbH entscheidet sich, statt einer Barkaution eine Mietkautionsbürgschaft durch einen Versicherer in Höhe von 45.000 € zu stellen, um ihre Liquidität nicht einzuschränken
Die Firma nutzt die Räumlichkeiten für drei Jahre, von 2022 bis 2025. Nach Ablauf des Mietvertrags findet eine gemeinsame Begehung der Räumlichkeiten statt. Der Vermieter stellt fest, dass die Firma einige Umbauten vorgenommen hat, die laut Vertrag bei Auszug zurückgebaut werden müssen. Die Kosten für den Rückbau werden auf 12.800 € geschätzt. Zudem wurden bei der Endabrechnung der Betriebskosten Nachzahlungen in Höhe von 5.350 € fällig.
Der Vermieter nimmt diese Beträge (insgesamt 18.150 €) aus der Bankbürgschaft in Anspruch und gibt den Rest der Bürgschaft frei. Die Freigabe erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses, wie im Gewerbemietvertrag vereinbart.
Im Unterschied zu Wohnraummietverträgen gelten bei Gewerberaummietverträgen also folgende Besonderheiten:
- 1Keine gesetzliche Begrenzung der Kautionshöhe
- 2Keine gesetzliche Pflicht zur verzinslichen Anlage der Kaution, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde
- 3Höhere Kautionsbeträge aufgrund des größeren Ausfallrisikos bei Gewerbemietern
- 4Häufigere Nutzung alternativer Sicherheitsleistungen wie Mietbürgschaften
- 5Die Höhe der Kaution kann durch Faktoren wie Branche, Bonität des Mieters und Art der Nutzung beeinflusst werden
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Bürgschaftsversicherung
Nutzen Sie für Ihre Mietkaution eine Bürgschaft, wenn Sie mehr Flexibilität wünschen.
Eine clevere Alternative zur klassischen Barkaution ist eine Mietkautionsbürgschaft –. Hierbei stellt eine Versicherung (z. B. die R+V) oder eine Bank eine Bürgschaft in Höhe der Kaution. Der Mieter zahlt, behält aber seine Liquidität. Im Schadensfall kann der Vermieter direkt auf die Versicherung zugehen. Diese Lösung eignet sich besonders für Mieter, die ihr Kapital nicht binden möchten – und für Vermieter, die eine schnelle und unkomplizierte Sicherheit bevorzugen.
Mehr zu den Vorteilen und Details einer Mietkautionsbürgschaft erfahren Sie hier!
Mietkautionsbürgschaft Bank oder Versicherung – Was passt zu Ihnen?
Ob Mietkautionsbürgschaft über eine Bank oder eine Versicherung – mit beiden Bürgen haben Sie einen sicheren und seriösen Partner an Ihrer Seite, es gibt allerdings ein paar Unterschiede, die beachtet werden sollten.
Banken, bzw. die Hausbank sind oft die erste Anlaufstelle, wenn es um Bürgschaften geht, Versicherungen haben aber durchaus ihre Vorteile, indem sie individuell anpassbare Bürgschaften anbieten, die Konditionen bzw. Kosten oft günstiger sind, weniger bis keine Sicherheiten verlangt werden (je nach Bonität) und schnellere Prozesse vorhanden sind.
Wir arbeiten mit namhaften Versicherungsunternehmen zusammen und helfen Ihnen, die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden!
Ihr Weg zur passenden Mietkautionsbürgschaft
Für private Anliegen:
- 1Informieren: Nutzen Sie unsere umfangreichen Informationen und vergleichen Sie verschiedene Angebote.
- 2Vergleichen: Mit unserem Mietkautionsbürgschaft-Vergleich finden Sie das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse.
- 3Beantragen: Füllen Sie den Antrag online aus und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
- 4Bürgschaft erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Bürgschaftsurkunde – schnell, sicher und unkompliziert.
Für gewerbliche Anliegen, nutzen Sie gerne unser Anfrageformular!
Zusammenfassung: Was ist bei der Mietkaution zu beachten?
Grundprinzip: Die Mietkaution dient als Sicherheit für Vermieter gegen mögliche Forderungen aus dem Mietverhältnis. Eine Mietkautionsbürgschaft kann Zahlende allerdings für sowohl private als auch gewerbliche Mietverträge entlasten.
Private Mietverhältnisse:
Gewerbliche Mietverhältnisse:
Rückzahlung: Nach Mietende und ordnungsgemäßer Übergabe, abzüglich berechtigter Forderungen des Vermieters.
Warum Mietkautionsbund?
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Ob Mietkautionsbürgschaft für private Mieter oder für Ihr Unternehmen – der Mietkautionsbund ist Ihr kompetenter Ansprechpartner.
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